Wir sind anerkannter Leistungserbringer bei Krankenkassen und Pflegekassen. Dadurch ist eine Direktabrechnung bei Kassen möglich! Geben Sie im Antrag einfach unsere IK-Nummer 461452236 an.
Wir sind Kooperationspartner im Pflegenetz Vogtland.
Unser Entlastungsangebot umfasst die Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie die gezielte Unterstützung im Haushalt und der pflegenden Angehörigen im Vordergrund.
Pflegebedürftige Personen und deren Angehörige dürfen sich seit dem 01.01.2016 über den monatlichen Entlastungbetrag 125,00 € Unterstützung organisieren. Er ist separat im Bescheid über den Pflegegrad ausgewiesen, kann individuell eingesetzt werden und ist nicht an einen Pflegedienst gebunden. Es können alle anerkannten Leistungserbringer beauftragt werden.
Alle Leistungserbringer müssen sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen, wo Geschäftsfähigkeit und Schulungsnachweise erbracht werden müssen. Im Nachhinein werden die erbrachten Leistungen überprüft.
Es ist nicht gesetzlich gefordert, dass die Aufträge/Verträge mit Kunden schriftlich fixiert werden, jedoch ratsam.
Hier können Sie das Antragsformular der AOK Plus herunterladen:
Wir leisten eine stundenweise Verhinderungspflege als Haushaltshilfe
Sie pflegen einen Angehörigen? Dann können Sie sich Unterstützung holen und die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Damit schaffen Sie sich Entlastung, denn auch als Pflegender haben Sie Verpflichtungen, Termine, brauchen Erholungsurlaub oder sind durch andere Umstände verhindert. Mit der Verhinderungspflege wird Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auch in diesen Zeiten gut versorgt.
Wir können Ihren Angehörigen im Alltag mit Haushaltshilfe im Rahmen der Verhinderungspflege unterstützen. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen in Höhe von 1.612 € pro Kalenderjahr. Unabhängig davon ist der zusätzliche Einsatz eines Pflegedienstes möglich. Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € angerechnet werden, wenn diese anteilig nicht in Anspruch genommen wurde. Das Pflegegeld oder -sachleistungen werden bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nicht gekürzt.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, allerdings erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wird die Pflegeperson ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Antragstellung auf Verhinderungspflege
Die Pflegekassen fordern unterschiedliche Informationen von Ihren Mitgliedern ein. Jede Pflegekasse stellt einen individuellen Antrag auf Verhinderungspflege bereit. Wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse und fragen Sie nach dem erforderlichen Antrag.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Hier können Sie das Antragsformular der AOK Plus herunterladen:
Bei Krankheit eines Elternteils, nach Krankenhausentlassung oder ärztlich Verordneter Bettruhe kann die Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe unterstützen.
Hier können Sie die Antragsformulare der AOK Plus herunterladen:
Mandy Turreck – Netzwerk Hauswirtschaft
Bahnhofstr. 17, Ruppertsgrün, 08543 Pöhl
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